Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Uwe Kronenberg Elektrotechnik
Inhaber: Uwe Kronenberg
52511 Geilenkirchen
AGB für Privatkunden (B2C – Verbraucher gemäß §13 BGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
zwischen Kronenberg Elektrotechnik und Verbrauchern im Sinne des §13 BGB. Abweichende oder
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer
Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung,
durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Beginn der Ausführung der Leistung
zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Auftragsbestätigung sowie diesen AGB. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des
Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.
§4 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgerechnet
wird nach tatsächlichem Aufwand, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Zusatzleistungen
und Mehrarbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§5 Materialpreise
Materialpreise unterliegen marktbedingten Schwankungen. Insbesondere Kabelmaterial wird zum
Tagespreis des Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung oder Ausführung abgerechnet. Für vom
Auftraggeber bereitgestelltes Material wird keine Gewährleistung übernommen.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§7 Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen
aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu
vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist, erforderliche
Anschlüsse vorhanden sind und notwendige Genehmigungen vorliegen. Mehraufwand durch
fehlende Mitwirkung wird gesondert berechnet.
§9 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist diese vom Auftraggeber abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 7
Tagen keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
§10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung
berechtigt. Keine Gewährleistung besteht für bauseitige oder vom Auftraggeber gestellte
Materialien.
§11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Folgeschäden ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kronenberg
Elektrotechnik.
§13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften verarbeitet.
§14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB für Firmenkunden (B2B – Unternehmer gemäß §14 BGB)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende
Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder
mit Beginn der Ausführung zustande.
§3 Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB.
Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§4 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird nach
Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§5 Materialpreise
Materialpreise, insbesondere für Kabel, unterliegen Marktschwankungen und werden zum
Tagespreis des Lieferanten abgerechnet. Für bauseitiges Material wird keine Gewährleistung
übernommen.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen
Verzugszinsen gemäß §288 BGB. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
§7 Termine und Ausführung
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart. Liefer- und
Leistungshindernisse verlängern Fristen angemessen.
§8 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als
genehmigt.
§9 Gewährleistung
Nacherfüllung hat Vorrang. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
§10 Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn
oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§11 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kronenberg
Elektrotechnik.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Uwe Kronenberg Elektrotechnik.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Salvatorische Klausel.
AGB-Zusatz – Fehlersuche, Haftungsausschluss & Fremdleistungen
Diese Zusatz-AGB ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden
(B2C) bzw. Firmenkunden (B2B) der Firma Uwe Kronenberg Elektrotechnik. Bei Widersprüchen gehen diese
Zusatz-AGB den allgemeinen AGB vor.
§1 Fehlersuche & Vergütung
Die Beauftragung einer Fehlersuche stellt eine Dienstleistung dar. Ein bestimmter Erfolg (Auffinden oder
vollständige Beseitigung des Fehlers) wird nicht geschuldet. Die aufgewendete Arbeitszeit, Anfahrt sowie
eingesetzte Mess- und Prüfleistungen werden unabhängig vom Ergebnis gemäß dem vereinbarten
Stundensatz berechnet.
§2 Keine Haftung für selbstverursachte Fehler
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch
unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, bauliche Gegebenheiten, Alterung, Verschleiß oder sonstige
vom Auftraggeber selbst verursachte Umstände entstanden sind.
§3 Keine Haftung für Vorarbeiten Dritter
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden oder Folgeschäden, die auf
unsachgemäße, fehlerhafte oder nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten durch Drittfirmen oder vorherige
Installationen zurückzuführen sind.
§4 Bestandsanlagen & unbekannte Mängel
Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen kann nicht ausgeschlossen werden, dass verdeckte
Mängel, Normabweichungen oder Vorschäden erst während oder nach der Fehlersuche erkennbar
werden. Für derartige Mängel, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden, wird keine Haftung
übernommen.
§5 Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen
Vertragspflichten betroffen sind. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall
und indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§6 Dokumentationspflicht des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden, Störungen, frühere Reparaturen und
Fremdeingriffe hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers für
hieraus resultierende Schäden vollständig.
Zusatz-AGB – Wallbox, Ladeinfrastruktur & DGUV V3
Diese Zusatz-AGB ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden
(B2C) bzw. Firmenkunden (B2B) der Firma Uwe Kronenberg Elektrotechnik. Bei Widersprüchen gehen diese
Zusatz-AGB den allgemeinen AGB vor.
§1 Wallboxen und Ladeinfrastruktur – Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bei der Installation von Wallboxen und Ladeinfrastruktur ergibt sich aus dem Angebot.
Hierzu gehören insbesondere Montage, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme sowie ggf. Anmeldung beim
Netzbetreiber.
§2 Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die elektrische Anlage, der Hausanschluss sowie die
baulichen Voraussetzungen für die Installation geeignet sind. Notwendige Anpassungen sind nicht Bestandteil
des ursprünglichen Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
§3 Netzbetreiber / Genehmigungen
Die Anmeldung oder Genehmigung der Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgt nur, wenn
dies ausdrücklich beauftragt wurde. Verzögerungen durch Netzbetreiber liegen außerhalb des
Einflussbereichs von Uwe Kronenberg Elektrotechnik.
§4 Fördermittel
Eine Beratung oder Garantie über den Erhalt von Fördermitteln (z. B. KfW oder regionale Förderprogramme)
ist nicht geschuldet. Die Verantwortung für Antragstellung, Fristen und Voraussetzungen liegt beim
Auftraggeber.
§5 Software, Backend, App-Anbindung
Für die Funktion von Apps, Backend-Systemen, Cloud-Diensten oder Software Dritter übernimmt Kronenberg
Elektrotechnik keine Haftung. Änderungen oder Ausfälle dieser Dienste begründen keinen Mangel der
erbrachten elektrotechnischen Leistung.
§6 DGUV V3 Prüfungen – Umfang
DGUV V3 Prüfungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden gesetzlichen, normativen und
berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Der Prüfbericht dokumentiert ausschließlich den Zustand zum
Zeitpunkt der Prüfung.
§7 Mitwirkungspflichten bei DGUV V3
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zu prüfenden Betriebsmittel zugänglich, betriebsbereit und
eindeutig gekennzeichnet sind. Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung wird gesondert berechnet.
§8 Prüfintervalle und Verantwortung
Die Festlegung der Prüfintervalle liegt in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. der verantwortlichen
Elektrofachkraft. Uwe Kronenberg Elektrotechnik übernimmt keine Haftung für die Einhaltung zukünftiger
Prüffristen.
§9 Haftung bei DGUV V3
Die Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung. Eine
Haftung für Schäden, die nach der Prüfung durch Veränderungen, unsachgemäße Nutzung oder unterlassene
Nachprüfungen entstehen, ist ausgeschlossen.
§10 Dokumentation und Aufbewahrung
Prüfprotokolle und Dokumentationen werden dem Auftraggeber in digitaler oder schriftlicher Form zur
Verfügung gestellt. Eine dauerhafte Archivierung durch Kronenberg Elektrotechnik ist nur geschuldet, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§11 Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die allgemeinen AGB von Uwe Kronenberg Elektrotechnik. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Stand der AGB's Januar 2026
